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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Nach § 63 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für alle Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, außer für Sonderbauten nach § 2 Abs. 5 NBauO, durchgeführt. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet auch Anwendung auf die Prüfung von Änderungen oder Nutzungsänderungen baulicher Anlagen, wenn diese nach der Durchführung der baulichen Maßnahme den oben genannten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen entsprechen.

Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beschränkt sich die bauordnungsrechtliche Prüfung auf die


  • Grenzabstände,
  • Rettungswege bei Gebäuden, außer Wohngebäuden, die ein Geschoss besitzen, das für die Nutzung durch mehr als 10 Personen bestimmt ist,
  • Herstellung der notwendigen Einstellplätze,
  • Beseitigung von Abwasser- und Niederschlagswasser.
  • Werbeanlagen.

Auf Antrag wird die Vereinbarkeit der Bauvorlagen mit der Arbeitsstättenverordnung überprüft. Ansonsten wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Vereinbarkeit der beantragten Baumaßnahme mit dem übrigen öffentlichen Baurecht geprüft. Bei einigen Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren überprüft werden, muss zudem eine Überprüfung bautechnischer Nachweise erfolgen.

Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts können zusammen mit dem Bauantrag gestellt werden, bedürfen jedoch immer eines schriftlichen und begründeten Antrags.

Der Bauantrag wird in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn eingereicht. Dem Antrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:


  1. Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  2. Freiflächengestaltungsplan, aus dem vor allem die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die Lage der baulichen Anlagen, der Einstellplätze und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflächen hervorgeht
  3. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  4. Baubeschreibung
  5. Bei Gebäuden Angaben zur Gebäudeklasse
  6. Ermittlung des Rohbau- und Herstellungswertes
  7. Angaben zu notwendigen Einstellplätzen
  8. Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
  9. Bei gewerblichen Anlagen eine Betriebsbeschreibung
  10. Gegebenenfalls beglaubigte Baulastenerklärung
  11. Gegebenenfalls Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  12. Gegebenenfalls nachbarliche Zustimmungen
  13. Gegebenenfalls Antrag auf Ablöse notwendiger Einstellplätze
  14. Gegebenenfalls Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder
  15. Gegebenenfalls bautechnische Nachweise
  16. Erhebungsbogen für Baustatistik

Vordrucke für erforderliche Unterlagen zum Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach § 63 NBauO finden Sie hier:


  • Bauantrag zu § 63 NBauO
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung
  • Erklärung für eine Baulast
  • Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
  • Rechtsverbindliche nachbarschaftliche Zustimmung
  • Erhebungsbogen für Baustatistik

Bei Fragen zu einem Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach § 63 NBauO wenden Sie sich bitte an:

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Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Pötter E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
Stadthaus I
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878 199
Telefax: 05921 878 195

Herr Westenberg E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
Stadthaus I
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878 210
Telefax: 05921 878 195


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