Bebauungsplan Nr. 250 "NINO" und 67. Änderung des Flächennutzungsplanes
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
a) 67. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Bebauungsplan Nr. 250 "NINO"
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Lärmtechnische Beurteilung vom 25.04.2003 mit Ergänzung vom 27.03.2006
- Stellungnahme des Landkreis Grafschaft Bentheim vom 22.07.09 zur Berücksichtigung von Umweltbelangen
Hinweise:
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Bei weiteren Fragen zum o.g. Verfahren wenden Sie sich bitte an:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Nordhorn hat die Entwürfe der unten aufgeführten Bauleitpläne und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.
Die Entwürfe der Bauleitpläne und die Begründungen (einschl. Umweltbericht) und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 10. Dez. 2009 bis einschl. 11. Jan. 2010 im Stadthaus I, Amt für Stadtentwicklung - Zimmer 2.25 -, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
a) 67. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Änderungsplanes (s. oben) erstreckt sich auf die für schulische Zwecke vorgesehene Teilfläche aus dem ehem. Nino-Gelände zwischen dem Steinweg und der Bahnlinie sowie Grundstücke östlich der Steinstraße.
b) Bebauungsplan Nr. 250 "NINO"
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (s. oben) beinhaltet die Fläche zwischen der südlichen Grenze des Frensdorfer Ringes (teilweise), der östlichen Grenze der Marktstraße - mit Ausnahme der Grundstücke Frensdorfer Ring 46 - 56 und Marktstraße 4 -, der östlichen Grenze der Turmstraße, der südlichen Grenze der Zeppelinstraße und der östlichen Grenze des Bahngrundstücks bzw. der westlichen Grenze der Bernhard-Niehues-Straße (teilweise).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Lärmtechnische Beurteilung vom 25.04.2003 mit Ergänzung vom 27.03.2006
- Stellungnahme des Landkreis Grafschaft Bentheim vom 22.07.09 zur Berücksichtigung von Umweltbelangen
Hinweise:
Stellungnahmen zu den Entwürfen der Bauleitpläne können während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Stadt Nordhorn (Anschrift s. oben) abgegeben werden. Erst nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Gegen einen Bebauungsplan ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sie möchten zur Planung Stellung nehmen, dann klicken Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum o.g. Verfahren wenden Sie sich bitte an:
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| Herr Klesse |
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Stadthaus I
Bahnhofstr. 24 48529 Nordhorn |
Telefon: 05921 878 340
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