Bebauungsplan Nr. 82 A "Am Koppelgraben" und 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
[ausrichtung=block]a) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Änderungsplanes (s. oben) umfasst die Fläche zwischen der südlichen Grenze des Grundstücks Veldhauser Straße 263 (Flurstücke 85/7 und 83/6), der westlichen Grenze der Veldhauser Straße (teilweise), der südöstlichen Grenze der Koppelstraße (teilweise), der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Koppelstraße 55 (Flurstück 96/14) und der östlichen Grenze des Koppelgrabens (teilweise).
Verfahrensstand: Der Änderungsplan ist am 04.01.2010 wirksam geworden.
b) Bebauungsplan Nr. 82 A "Am Koppelgraben"
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist mit dem Geltungsbereich des o. a. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan identisch.
Verfahrensstand: Der Bebauungsplan ist am 07.01.2010 in Kraft getreten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Der Geltungsbereich des Änderungsplanes (s. oben) umfasst die Fläche zwischen der südlichen Grenze des Grundstücks Veldhauser Straße 263 (Flurstücke 85/7 und 83/6), der westlichen Grenze der Veldhauser Straße (teilweise), der südöstlichen Grenze der Koppelstraße (teilweise), der nordöstlichen Grenze des Grundstücks Koppelstraße 55 (Flurstück 96/14) und der östlichen Grenze des Koppelgrabens (teilweise).
Verfahrensstand: Der Änderungsplan ist am 04.01.2010 wirksam geworden.
b) Bebauungsplan Nr. 82 A "Am Koppelgraben"
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist mit dem Geltungsbereich des o. a. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan identisch.
Verfahrensstand: Der Bebauungsplan ist am 07.01.2010 in Kraft getreten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
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