Auskunft aus dem Melderegister
Auch anderen Personen, Firmen usw. kann bei einer Anfrage eine Auskunft über Namen und Anschriften erteilt werden >einfache Melderegisterauskunft<. Weitergehende Daten sind besonders geschützt. Nur wenn jemand ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend macht, darf auch eine Auskunft über das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit usw. erteilt werden >erweiterte Melderegisterauskunft<.
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Kosten:
einfache Melderegisterauskunft: zwischen 4,80 und 10,30 €
erweiterte Melderegisterauskunft: zwischen 8,00 und 14,50 €
Sie haben das Recht, eine Auskunft über die Daten zu erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind. Diese Auskunft ist kostenlos. Sie benötigen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Telefon: 05921 87860
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Kosten:
einfache Melderegisterauskunft: zwischen 4,80 und 10,30 €
erweiterte Melderegisterauskunft: zwischen 8,00 und 14,50 €
Sie haben das Recht, eine Auskunft über die Daten zu erhalten, die im Melderegister über Sie gespeichert sind. Diese Auskunft ist kostenlos. Sie benötigen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Telefon: 05921 87860

