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Willkommen in der Wasserstadt Nordhorn

Thomas Berling
Bürgermeister

Fachbereich 1
Ratsbüro / Wirtschaftsförderung
Tel. 05921 878 144
E-Mail

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Willkommen in der Wasserstadt Nordhorn

Markus Schlie
Erster Stadtrat

Fachbereich 2
Innere Verwaltung
Tel. 05921 878174
eMail

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Vergnügungssteuer

Besteuert werden die in der Stadt verantalteten Vergnügungen, die in der Vergnügungssteuersatzung oder in der Spielgerätesatzung aufgeführt sind. Dies sind z. B. öffentliche Tanzveranstaltungen oder der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten. Die Automatenbetreiber werden besonders auf ihre Pflichten aus den §§ 8 und 9 der Spielgerätesatzung hingewiesen.

Rechtsgrundlagen:

Vergnügungssteuersatzung

Spielgerätesatzung


Vordruck:

Automaten-Monatsmeldung

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Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Niemann E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
Stadthaus II
Büchereiplatz
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 878 270


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Stadt Nordhorn | Bahnhofstr.24 | 48529 Nordhorn | Tel: 05921-878-0 | Fax: 05921-878-400 | eMail: info@nordhorn.de