Abfallbeseitigungsgebühren
Die Gebührenfestsetzung für Abfallbeseitigungsgebühren erfolgt im Auftrage des Landkreises Grafschaft Bentheim. Die Gebühren werden zur Deckung der Aufwendungen für die Abfallentsorgung aufgrund der Abfallgebührensatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes erhoben. Hier können Sie Müllgefäße an-, um- oder abmelden. Außerdem können Sie hier die gemeinsame Nutzung von Müllgefäßen beantragen. Zur Meldung berechtigt sind die Hauseigentümer oder die Hausverwaltungen. Da eine Änderung der Müllgefäße stets am Abfuhrtag erfolgt (Ausnahme: wenn Sie die Tonne selbst von STENAU abholen), sollte die Meldung rechtzeitig vorher erfolgen. Alle Abfuhrtermine, Gebühren und Öffnungszeiten erfahren Sie beim Info-Telefon des Abfallwirtschaftsbetriebes unter 96-1666 oder per E-Mail an abfallberatung@grafschaft.de oder im Internet unter www.awb-grafschaft.de.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| Herr Krainski |
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Stadthaus II
Büchereiplatz 48529 Nordhorn |
Telefon: 05921 878 275
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| Herr Niemann |
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Stadthaus II
Büchereiplatz 48529 Nordhorn |
Telefon: 05921 878 270
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| Frau Schubert |
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Stadthaus II
Büchereiplatz 48529 Nordhorn |
Telefon: 05921 878 269
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