Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Kleineinleiter sind alle, die Abwässer vom Grundstück einleiten, ohne dafür eine zentrale Abwasserbeseitigungseinrichtung (=Kanalisation) nutzen zu können oder zu müssen. In der Stadt Nordhorn haben die Nutzungsberechtigten der in § 2 der Kleinkläranlagensatzung aufgeführten Grundstücke das auf den Grundstücken anfallende häusliche Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen (dezentrale Abwasserbeseitigung). Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
| Frau Schubert |
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Stadthaus II
Büchereiplatz 48529 Nordhorn |
Telefon: 05921 878 269
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