Jugendleiter
Die Arbeit der Jugendverbände und der Vereine wird seitens des Stadtjugendamtes unter anderem durch Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter unterstützt. Zu Beginn jeden Jahres erscheint der Flyer mit den aktuellen Fortbildungen des Jahres wie beispielsweise Ganztagsworkshops zur Spielpädagogik.
Voraussetzung für die Beantragung (Erstausstellung - Mindestalter 16 Jahre)
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- 50-stündiger Jugendgruppenleitergrundkurs oder Berufsausbildung
(Erzieher, Lehrer, Pastor, Sozialarbeiter)
- Erste-Hilfe-Ausbildung, mindestens aber Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Passbild (wird digital eingefügt)
- E-Mail-Anschrift
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- 8-stündiger Fortbildungsnachweis oder Berufsausbildung
(Erzieher, Lehrer, Pastor, Sozialarbeiter)
- Passbild (wird digital eingefügt)
- E-Mail-Anschrift
Online Antragsverfahren
Sie gehen ins Internet unter www.juleica.de. Dort lassen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Anschrift registrieren und bekommen kurze Zeit später einen Zugangscode, mit dem Sie in das Antragsformular kommen. Nach dem ausfüllen des Antragsvordruckes wurd er Ihren freien Träger (Kirche, Sportverein, sonstige Träger die nach § 75 SGB VIII anerkannt sind) weiter geleitet. Dieser muss prüfen, ob die Voraussetzungen zum Erwerb der Juleica erfüllt sind. Nach dem Freischalten des Antrags wird dieser an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Grafschaft Bentheim) geleitet. Der öffentliche Träger übernimmt die Daten in eine Datenbank und leitet den Antrag durch Freischalten an die Druckerei des Landesjugendamtes weiter.
Wichtig: In der Rubrik "Wo wurde die Juleica-Ausbildung absolviert" sind die Grund- und Fortbildungskurse sowie Erste-Hilfe-Ausbildung einzutragen.
Wenn alle Angaben ordnungsgemäß vorgenommen werden, werden die Juleica schon nach ca. 2 Wochen beim Jugendleiter sein.


