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Willkommen in der Wasserstadt Nordhorn

Thomas Berling
Bürgermeister

Fachbereich 1
Ratsbüro / Wirtschaftsförderung
Tel. 05921 878 144
E-Mail

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Willkommen in der Wasserstadt Nordhorn

Markus Schlie
Erster Stadtrat

Fachbereich 2
Innere Verwaltung
Tel. 05921 878174
eMail

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Straßenlaterne defekt?

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Wohngeld

Mitarbeiter

Name Tel.-Nr. E-Mail-Adresse
Frau Möllmann (05921) 878-182 monika.moellmann@nordhorn.de
Frau Steffens (05921) 878-181 helga.steffens@nordhorn.de
Frau Bonke (05921) 878-364 daniela.bonke@nordhorn.de




Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 9:00-12:30 Uhr
Dienstag 14:00-16:00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr





Was ist Wohngeld?
Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld wird in Form von Miet- oder Lastenzuschuss gewährt.


Wer kann diesen Zuschuss beantragen?

Antragberechtigt sind Mieter/Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Wohnraum, sofern sie kraft Gesetzes nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Auch Bewohner von Heimen zählen zu dem vorgenannten Personenkreis.


Wie beantrage ich eine solche Leistung?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Wohngeld ist der entsprechende Antrag nach dem Wohngeldgesetz mit den dazugehörigen Anlagen. Nach Möglichkeit sollte dieser Antrag persönlich in der Wohngeldstelle gestellt werden. Nur so kann individuell geklärt werden, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind und unnötige Rücksprachen vermieden werden. Sollte die persönliche Antragstellung nicht möglich sein, kann auch zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt ?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich sind vollständige Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen erforderlich sowie der entsprechende Mietvertrag, ggf. der Nachweis der Nutzungsberechtigung oder der Eigentumsnachweis.

Sollten Sie weitergehende Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die Mitarbeiterinnen Ihrer zuständigen Wohngeldstelle.

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