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Grafschafter Atlas

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Förderungsrichtlinien

Förderfähig sind landwirtschaftlich und ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie ortsbildprägende Gebäude (i.d.R. vor 1960 erbaut) sowie kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters.

Als Grundsatz gilt: Förderfähige Maßnahmen an Gebäuden beziehen sich auf alles, was von außen sichtbar ist, also Dächer, Fassaden, Fenster, Tore und Türen, Hofgestaltungen, Einfriedigungen etc.

Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Wiederherstellung des gebäudetypischen Charakters, z.B. die Entfernung unpassender Verkleidungen, der Rückbau unmaßstäblicher Fenster, aber auch solche im Freibereich wie Hofbefestigungen, Entsiegelungen, Einfriedigungen und Bepflanzungen.

Noch tätige landwirtschaftliche Betriebe genießen eine besondere Priorität bei der Maßnahmenförderung.

Von der Maßnahmenförderung in der Dorferneuerung ausgenommen sind im allgemeinen moderne Wohn- und Nutzgebäude, in der Regel aus der Entstehungszeit nach 1960 sowie Häuser in Neubaugebieten. In diesen Fällen ist es aber durchaus gängige Praxis, den Eigentümern auf dem Wege der Beratung Hilfestellung zu geben in Fragen der baulichen Unterhaltung und Gestaltung ihres Anwesens.

Außerdem wird hier der Hinweis auf attraktive Fördermöglichkeiten außerhalb der Dorferneuerung durch die kfw-Bankengruppe für energieeffiziente und / oder altersgerechte Umbaumaßnahmen vorhandener Wohnhäuser gegeben.



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