Wohnungsbauförderung
Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung in Nordhorn zu bauen oder zu kaufen? Dann ist vielleicht für Ihre Entscheidung für oder gegen ein Bauvorhaben die Frage, ob das gewünschte Eigenheim finanziell gefördert werden kann, von entscheidender Bedeutung. Staatliche Hilfen werden durch den Bund und durch das Land Niedersachsen, d. h. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), gewährt.
Anträge für Zuwendungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) können Sie bei Ihrer Hausbank stellen. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Weitere Informationen über die aktuellen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) finden Sie im Internet unter:
kfw-foerderbank.de
Bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn können Sie Zuwendungen für Maßnahmen im Wohnungsbau von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen.
Auf der folgenden Seite finden Sie deshalb Informationen zu diesen Themen:
Wohnraumförderung durch die Investition- und Förderbank Niedersachsen
Falls Sie an einer Förderung für den Wohnungsbau interessiert sind, wird Ihnen empfohlen, sich hier über die vollständigen Bestimmungen dieser Förderprogramme genauer zu informieren:
Herrn Dr. Christoph Uricher
Bauordnungsamt
Stadthaus I, Zimmer 2.07
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 – 878 203
Fax: 05921 – 878 195
E-Mail: christoph.uricher@nordhorn.de
Herrn Herbert Raben
Wohnraumförderungsstelle
Stadthaus I, Zimmer 2.19
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 – 878 179
Fax: 05921 – 878 195
E-Mail: herbert.raben@nordhorn.de
Anträge für Zuwendungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) können Sie bei Ihrer Hausbank stellen. Dort können Sie sich auch beraten lassen. Weitere Informationen über die aktuellen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) finden Sie im Internet unter:
kfw-foerderbank.de
Bei der Wohnraumförderungsstelle der Stadt Nordhorn können Sie Zuwendungen für Maßnahmen im Wohnungsbau von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen.
Auf der folgenden Seite finden Sie deshalb Informationen zu diesen Themen:
Wohnraumförderung durch die Investition- und Förderbank Niedersachsen
Falls Sie an einer Förderung für den Wohnungsbau interessiert sind, wird Ihnen empfohlen, sich hier über die vollständigen Bestimmungen dieser Förderprogramme genauer zu informieren:
Herrn Dr. Christoph Uricher
Bauordnungsamt
Stadthaus I, Zimmer 2.07
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 – 878 203
Fax: 05921 – 878 195
E-Mail: christoph.uricher@nordhorn.de
Herrn Herbert Raben
Wohnraumförderungsstelle
Stadthaus I, Zimmer 2.19
Bahnhofstr. 24
48529 Nordhorn
Tel.: 05921 – 878 179
Fax: 05921 – 878 195
E-Mail: herbert.raben@nordhorn.de

