Dorferneuerung FFF
Frenswegen, Frensdorf und Frensdorferhaar
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Frenswegen, Frensdorf und Frensdorferhaar,
der Dorferneuerungsplan (DEP) für Frenswegen Frensdorf und Frensdorferhaar ist unter reger Beteiligung des „Arbeitskreises Dorferneuerung“ fertiggestellt und im Sommer 2009 vom Amt für Landentwicklung in Meppen anerkannt worden. Für Sie als Eigentümer/-in ortsbildprägender Bausubstanz besteht in einem Zeitraum von sechs bis acht Jahre also bis 2015 / 2017 - die Chance, für die ohnehin über kurz oder lang anstehenden Reparatur- oder Verschönerungsarbeiten attraktive finanzielle Unterstützungen zu bekommen.
Der Dorferneuerungsplan (DEP) bietet hierfür die Grundlage nach den für die Förderung maßgeblichen „ZILE“-Richtlinien. Er beinhaltet eine Aufstellung derjenigen Anwesen im Planungsraum, für die eine Objektbegehung durchgeführt wurde und die als „ortsbildprägend“ eingestuft wurden.
Bei diesen ortsbildprägenden Anwesen im Planungsraum ist teilweise ein erheblicher Handlungsbedarf festgestellt worden. Dabei handelt es sich einerseits um offensichtliche Schäden an der Gebäudehülle (Dächer und Wände), der Dachentwässerung, den Öffnungen (Fenster, Tore und Türen, aber auch um die Elemente des Außenraums wie Hof- und Gartenflächen und Einfriedigungen. Andererseits können es auch gestalterische Lösungen sein, die Anlass zur Unzufriedenheit geben und den Wunsch nach Abänderung entstehen lassen.
Aktuelle Informationen
Hinweise zur Förderung privater Bau- und Gestaltungsmaßnahmen
Gestaltungsempfehlungen für (private) Baumaßnahmen
Hier der komplette Dorferneuerungsplan zum Download (Achtung: Datei ist 33 Megabyte groß):
der Dorferneuerungsplan (DEP) für Frenswegen Frensdorf und Frensdorferhaar ist unter reger Beteiligung des „Arbeitskreises Dorferneuerung“ fertiggestellt und im Sommer 2009 vom Amt für Landentwicklung in Meppen anerkannt worden. Für Sie als Eigentümer/-in ortsbildprägender Bausubstanz besteht in einem Zeitraum von sechs bis acht Jahre also bis 2015 / 2017 - die Chance, für die ohnehin über kurz oder lang anstehenden Reparatur- oder Verschönerungsarbeiten attraktive finanzielle Unterstützungen zu bekommen.
Der Dorferneuerungsplan (DEP) bietet hierfür die Grundlage nach den für die Förderung maßgeblichen „ZILE“-Richtlinien. Er beinhaltet eine Aufstellung derjenigen Anwesen im Planungsraum, für die eine Objektbegehung durchgeführt wurde und die als „ortsbildprägend“ eingestuft wurden.
Bei diesen ortsbildprägenden Anwesen im Planungsraum ist teilweise ein erheblicher Handlungsbedarf festgestellt worden. Dabei handelt es sich einerseits um offensichtliche Schäden an der Gebäudehülle (Dächer und Wände), der Dachentwässerung, den Öffnungen (Fenster, Tore und Türen, aber auch um die Elemente des Außenraums wie Hof- und Gartenflächen und Einfriedigungen. Andererseits können es auch gestalterische Lösungen sein, die Anlass zur Unzufriedenheit geben und den Wunsch nach Abänderung entstehen lassen.
Hier der komplette Dorferneuerungsplan zum Download (Achtung: Datei ist 33 Megabyte groß):

